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 SVLFG Pressemeldung
Rechtlerwald - Unfallwald ?

 

„Viele  Hände machen ein schnelles Ende“, lautet ein schwäbisches Sprichwort. In den Rechtler- bzw. Genossenschaftswäldern wird es meistens am Wochenende in die Tat umgesetzt. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen mit schweren Verletzungen, da im Gefahrenbereich eben viele Hände unterwegs sind. Um dies zu verhindern, steht die Vorstandschaft in der Verantwortung!  Es gilt hier folgendes unbedingt zu beachten:

 

 

  1. Das Fällen der Bäume ist vom Aufarbeiten zu trennen. (Freitag wird gefällt, Samstag wird aufgearbeitet)
  2. Beim Fällen der Bäume sind nur 2 Personen anwesend, die besonders und wiederkehrend geschult werden. Es werden keine weiteren Arbeiten gleichzeitig durchgeführt.
  3. Kommt eine weitere Person in den Gefahrenbereich, muss diese vor dem Betreten des Gefahrenbereichs Kontakt mit dem Fälltrupp aufnehmen. (Rufen, Handy, etc.)
  4. Vor Betreten des Gefahrenbereichs werden die Fällarbeiten eingestellt.
  5. Dies gilt auch für Rückearbeiten mit der Seilwinde oder Greifzangen. Diese werden erst begonnen, wenn sich keine Person im Gefahrenbereich befindet.
  6. Sollte im Wald Brennholz gespalten und aufgesetzt werden, gilt auch dabei: Keine Person im Gefahrenbereich des Brennholzspalters.
  7. Der Gefahrenbereich beim Fällen der Bäume ist die doppelte Baumlänge in jeder Richtung. Beim Rücken und Spalten ist der Gefahrenbereich, in dem ausschlagende Stämme, Stammteile, Seile oder Ketten Personen treffen können, von diesen frei zu halten.
  8. Das Einhalten dieser Maßnahmen ist vor der Vorstandschaft immer wieder zu überprüfen. Da viele Bäume bereits beim Anlegen des Fallkerbes „totgeschnitten“ werden, ist auch das Schnittbild des Stockes zu kontrollieren. Auf dabei auftretende Fehler ist der Motorsägenführer im eigenen Interesse hinzuweisen und zu schulen.

 


Am Stockbild sind Schnittfehler dauerhaft erkennbar und „gut dokumentiert“.
Am Stockbild sind Schnittfehler dauerhaft erkennbar und „gut dokumentiert“.

 

Georg Schaudig

 
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